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Ratgeber · Genehmigung

Leuchtreklame genehmigen lassen

Ob eine Leuchtreklame genehmigt werden muss, hängt von der Landesbauordnung, der Größe, dem Standort und der Beleuchtung ab. Kleine Anlagen an der eigenen Geschäftsstätte sind oft verfahrensfrei – größere, beleuchtete oder in den öffentlichen Raum ragende Anlagen brauchen meist eine Baugenehmigung.

Grundlagen

Welche Genehmigungen es gibt

GenehmigungWann nötig
Baugenehmigungwenn nicht verfahrensfrei (Größe, Ort, Beleuchtung)
SondernutzungserlaubnisAnlage ragt in den öffentlichen Raum (z. B. Ausleger über Gehweg)
Denkmalrechtliche ErlaubnisGebäude ist Baudenkmal oder im Ensemble-/Ortsbildschutz
Werbe-/GestaltungssatzungKommune hat eigene Satzung (häufig Altstadt/Kerngebiet)

Ablauf

So läuft der Bauantrag

  1. 1

    Standort & Gebietsart prüfen: genehmigungspflichtig oder verfahrensfrei?

  2. 2

    Bauvorlagen erstellen: Lageplan, Ansichten, Maße, Statik, Baubeschreibung

  3. 3

    Parallel ggf. Sondernutzung und Denkmalschutz klären

  4. 4

    Einreichung über bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser

  5. 5

    Bescheid abwarten, dann Montage

Häufige Fragen

Genehmigung

Das hängt von der Landesbauordnung, der Größe, dem Standort und der Beleuchtung ab. Kleine Anlagen an der eigenen Geschäftsstätte sind oft verfahrensfrei – größere, beleuchtete oder in den öffentlichen Raum ragende Anlagen brauchen in der Regel eine Baugenehmigung und ggf. eine Sondernutzungserlaubnis.

Verfahrensfrei heißt: Für die Anlage ist kein Bauantrag nötig. Die genaue Größengrenze steht in der jeweiligen Landesbauordnung – meist rund 1 m², in Bayern 1,5 m² und in Brandenburg sogar 2,5 m². Örtliche Satzungen und Denkmalschutz können trotzdem gelten.

Damit ist Werbung am eigenen Standort gemeint (Eigenwerbung). Sie ist meist privilegiert – anders als Fremdwerbung. In Gewerbe- und Industriegebieten sind hier vielerorts Anlagen bis 10 m Höhe verfahrensfrei.

Ja. Wir prüfen die Genehmigungslage, erstellen die Bauvorlagen inklusive Statik und übernehmen auf Wunsch den kompletten Bauantrag – alles aus einer Hand.

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