Ratgeber · Genehmigung
Leuchtreklame genehmigen lassen
Ob eine Leuchtreklame genehmigt werden muss, hängt von der Landesbauordnung, der Größe, dem Standort und der Beleuchtung ab. Kleine Anlagen an der eigenen Geschäftsstätte sind oft verfahrensfrei – größere, beleuchtete oder in den öffentlichen Raum ragende Anlagen brauchen meist eine Baugenehmigung.
Grundlagen
Welche Genehmigungen es gibt
| Genehmigung | Wann nötig |
|---|---|
| Baugenehmigung | wenn nicht verfahrensfrei (Größe, Ort, Beleuchtung) |
| Sondernutzungserlaubnis | Anlage ragt in den öffentlichen Raum (z. B. Ausleger über Gehweg) |
| Denkmalrechtliche Erlaubnis | Gebäude ist Baudenkmal oder im Ensemble-/Ortsbildschutz |
| Werbe-/Gestaltungssatzung | Kommune hat eigene Satzung (häufig Altstadt/Kerngebiet) |
Ablauf
So läuft der Bauantrag
- 1
Standort & Gebietsart prüfen: genehmigungspflichtig oder verfahrensfrei?
- 2
Bauvorlagen erstellen: Lageplan, Ansichten, Maße, Statik, Baubeschreibung
- 3
Parallel ggf. Sondernutzung und Denkmalschutz klären
- 4
Einreichung über bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser
- 5
Bescheid abwarten, dann Montage
Alle 16 Bundesländer
Verfahrensfrei – bis zu welcher Größe?
Verfahrensfreie Grenze je Land nach der amtlichen Landesbauordnung (Stand 06/2026). Wählen Sie Ihr Bundesland für Details.
Bayern
verfahrensfrei bis 1,5 m²
Baden-Württemberg
verfahrensfrei bis 1 m²
Berlin
verfahrensfrei bis 1 m² (an der Stätte der Leistung bis 2,5 m²)
Brandenburg
verfahrensfrei bis 2,5 m²
Bremen
verfahrensfrei bis 1 m²
Hamburg
verfahrensfrei bis 1 m²
Hessen
verfahrensfrei bis 1 m²
Mecklenburg-Vorpommern
verfahrensfrei bis 1 m²
Niedersachsen
verfahrensfrei bis 1 m²
Nordrhein-Westfalen
verfahrensfrei bis 1 m²
Rheinland-Pfalz
verfahrensfrei bis 1 m²
Saarland
verfahrensfrei bis 1 m² (jeweils bis 10 m Anlagenhöhe)
Sachsen
verfahrensfrei bis 1 m²
Sachsen-Anhalt
verfahrensfrei bis 1 m²
Schleswig-Holstein
verfahrensfrei bis 1 m²
Thüringen
verfahrensfrei bis 1 m² (außer im Außenbereich)
Hinweis: Diese Grenzen betreffen nur die Bauordnung. Örtliche Werbe- und Gestaltungssatzungen, Denkmalschutz und Sondernutzung (öffentlicher Raum) können strenger sein und gelten zusätzlich. Keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Genehmigung
Das hängt von der Landesbauordnung, der Größe, dem Standort und der Beleuchtung ab. Kleine Anlagen an der eigenen Geschäftsstätte sind oft verfahrensfrei – größere, beleuchtete oder in den öffentlichen Raum ragende Anlagen brauchen in der Regel eine Baugenehmigung und ggf. eine Sondernutzungserlaubnis.
Verfahrensfrei heißt: Für die Anlage ist kein Bauantrag nötig. Die genaue Größengrenze steht in der jeweiligen Landesbauordnung – meist rund 1 m², in Bayern 1,5 m² und in Brandenburg sogar 2,5 m². Örtliche Satzungen und Denkmalschutz können trotzdem gelten.
Damit ist Werbung am eigenen Standort gemeint (Eigenwerbung). Sie ist meist privilegiert – anders als Fremdwerbung. In Gewerbe- und Industriegebieten sind hier vielerorts Anlagen bis 10 m Höhe verfahrensfrei.
Ja. Wir prüfen die Genehmigungslage, erstellen die Bauvorlagen inklusive Statik und übernehmen auf Wunsch den kompletten Bauantrag – alles aus einer Hand.
Bereit, Ihre Marke
zum Leuchten zu bringen?
Wir prüfen die Genehmigungslage an Ihrem Standort, erstellen Bauvorlagen und Statik und reichen den Bauantrag ein – damit Sie sich um nichts kümmern müssen.