Genehmigung · Verfahren
Bauantrag für die Werbeanlage einreichen
Wenn feststeht, dass die Anlage antragspflichtig ist, geht es um das Verfahren: welche Bauvorlagen die Behörde verlangt, in welcher Reihenfolge eingereicht wird, was das kostet und wie lange es dauert.
Ein Bauantrag für eine Werbeanlage besteht aus Antragsformular, Lageplan, Bauzeichnungen mit Maßen, Baubeschreibung und – bei Pylon, Dach oder großer Ausladung – einem Standsicherheitsnachweis. Eingereicht wird über einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser bei der unteren Bauaufsichtsbehörde. Rechnen Sie mit Gesamtkosten von etwa 500 bis 2.000 € und acht bis sechzehn Wochen von der Vorprüfung bis zum Bescheid.
Unterlagen
Was in den Antrag gehört
Die Bezeichnungen unterscheiden sich je Bundesland, der Kern ist überall gleich. Vollständigkeit ist der einzige Faktor, den Sie selbst in der Hand haben – jede Nachforderung kostet Wochen.
Bauantragsformular
Das amtliche Formular des jeweiligen Bundeslands, unterschrieben von Bauherr und bauvorlageberechtigtem Entwurfsverfasser. Es gibt kein bundeseinheitliches Formular – jedes Land hat ein eigenes.
Lageplan
Amtlicher Lageplan im Maßstab 1:500 oder 1:1000 mit eingezeichnetem Standort der Anlage. Bei freistehenden Pylonen zusätzlich mit Abstandsflächen und Sichtdreiecken zur Straße.
Bauzeichnungen
Ansichten im Maßstab 1:50 oder 1:100 mit allen Maßen, Montagehöhe über Gelände, Ausladung und Farbangaben. Bei Ausleger und Dachanlage zusätzlich ein Schnitt.
Baubeschreibung
Material, Konstruktion, Leuchtmittel, Leuchtdichte in cd/m², Schutzart und Betriebszeiten. Bei LED gehört die Angabe dazu, ob gedimmt oder über Dämmerungsschalter geschaltet wird.
Standsicherheitsnachweis
Statik nach DIN EN 1991-1-4 (Windlast) für Pylone, Dachwerbeanlagen und große Ausleger. Bei kleinen Fassadenanlagen verlangt die Behörde meist nur den Befestigungsnachweis.
Fotodokumentation
Aktuelle Fotos der Fassade und der Straßenansicht, oft mit einmontierter Anlage. Das beschleunigt die Bearbeitung spürbar, weil sich die Behörde die Wirkung vorstellen kann.
Betriebsbeschreibung bei Wechselanzeigen
Bei LED-Displays und Preisanzeigen will die Behörde wissen, wie oft der Inhalt wechselt. Häufige Wechsel gelten als ablenkend und werden an Verkehrswegen regelmäßig eingeschränkt.
Vollmacht
Wenn wir den Antrag für Sie einreichen, brauchen wir eine schriftliche Vollmacht. Ist der Antragsteller nicht Eigentümer, kommt die Zustimmung des Grundstückseigentümers dazu.
Ablauf
Sechs Schritte bis zum Bescheid
Die Zeitangaben sind Erfahrungswerte aus laufenden Verfahren. Der Bearbeitungsschritt bei der Behörde schwankt am stärksten und lässt sich nur über vollständige Unterlagen beeinflussen.
- 011–2 Wochen
Vorprüfung
Gebietsart, Landesbauordnung, Werbe- und Gestaltungssatzung, Denkmalschutz. Ergebnis: verfahrensfrei oder antragspflichtig – und welche Nebengenehmigungen dazukommen.
- 022–3 Wochen
Bauvorlagen erstellen
Lageplan, Ansichten, Baubeschreibung und bei Bedarf Statik. Parallel klären wir mit dem Bauamt Punkte, die erfahrungsgemäß zu Rückfragen führen.
- 034–8 Wochen
Bauvoranfrage (optional)
Bei unklarer Lage – Denkmal, Altstadtsatzung, ungewöhnliche Größe – lohnt die Voranfrage. Sie kostet weniger als ein abgelehnter Vollantrag und bindet die Behörde an ihre Auskunft.
- 04wenige Tage
Einreichung
Der Antrag geht über einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser bei der unteren Bauaufsichtsbehörde ein, in vielen Ländern inzwischen digital über ein Bauportal.
- 054–12 Wochen
Bearbeitung & Rückfragen
Die Behörde prüft und beteiligt bei Bedarf Straßenverkehrsamt oder Denkmalpflege. Vollständige Unterlagen sind hier der einzige echte Hebel auf die Dauer.
- 06—
Bescheid & Montage
Mit dem Bescheid darf montiert werden. Auflagen wie maximale Leuchtdichte oder Abschaltzeiten setzen wir direkt in der Steuerung um.
Kosten
Was der Bauantrag kostet
Die Behördengebühr bemisst sich nach der Landesgebührenordnung und richtet sich meist nach den Herstellungskosten der Anlage. Stand 09/2026 – unverbindliche Orientierung, keine Rechtsberatung.
| Posten | Spanne | Hinweis |
|---|---|---|
| Behördengebühr Baugenehmigung | ca. 100 – 800 € | Nach Landesgebührenordnung, meist an den Herstellungskosten der Anlage bemessen. Zahlbar an die Kommune, nicht an uns. |
| Bauvorlagen & Entwurfsverfasser | ca. 400 – 1.200 € | Lageplan, Ansichten, Baubeschreibung, Einreichung. Bei einfachen Fassadenanlagen am unteren Rand. |
| Statiknachweis | ca. 500 – 2.000 € | Nur bei Pylon, Dachwerbeanlage oder großer Ausladung. Aufwand steigt mit Höhe und Windlastzone. |
| Sondernutzungserlaubnis | ca. 50 – 300 € jährlich | Wiederkehrend, solange die Anlage in den öffentlichen Raum ragt. Höhe je nach Kommune und Ausladung. |
| Bauvoranfrage | ca. 100 – 400 € | Optional. Rechnet sich, wenn eine Ablehnung des Vollantrags realistisch im Raum steht. |
Die Kosten der Anlage selbst finden Sie unter Was kostet Leuchtreklame? · Montage und Wartung
Aus der Praxis
Fünf Fehler, die Zeit und Geld kosten
Diese Punkte tauchen in fast jedem zweiten Projekt auf, bei dem der Antrag ins Stocken gerät.
Anlage vor dem Bescheid montiert
Der häufigste und teuerste Fehler. Die Behörde kann den Rückbau anordnen – dann zahlen Sie Montage, Demontage und Neumontage. Bei laufendem Verfahren gilt keine stillschweigende Duldung.
Einzelbuchstaben einzeln gerechnet
Für die verfahrensfreie Grenze zählt die Summe der Werbefläche, nicht der einzelne Buchstabe. Ein Schriftzug mit zwölf Buchstaben à 0,2 m² liegt bei 2,4 m² – über der Grenze fast aller Länder.
Satzung übersehen
Verfahrensfrei nach Landesbauordnung heißt nicht erlaubt. Altstadt-, Werbe- und Gestaltungssatzungen gelten zusätzlich und schreiben oft Material, Farbe und Leuchtart vor.
Unvollständig eingereicht
Fehlt eine Unterlage, startet die Frist praktisch neu. Nachforderungen sind der Hauptgrund, warum aus acht Wochen sechs Monate werden.
Mietvertrag nicht geprüft
Auch mit Baugenehmigung braucht es die Zustimmung des Eigentümers. Viele Gewerbemietverträge regeln Werbeanlagen ausdrücklich – ein Blick vor dem Antrag spart Ärger.
Landesrecht
Formulare und Grenzen je Bundesland
Formular, Gebührenordnung und verfahrensfreie Grenze sind Landesrecht. Welche Fläche in Ihrem Bundesland ohne Antrag zulässig ist, steht auf der jeweiligen Länderseite (Stand 06/2026).
Bayern
verfahrensfrei bis 1,5 m²
Baden-Württemberg
verfahrensfrei bis 1 m²
Berlin
verfahrensfrei bis 1 m² (an der Stätte der Leistung bis 2,5 m²)
Brandenburg
verfahrensfrei bis 2,5 m²
Bremen
verfahrensfrei bis 1 m²
Hamburg
verfahrensfrei bis 1 m²
Hessen
verfahrensfrei bis 1 m²
Mecklenburg-Vorpommern
verfahrensfrei bis 1 m²
Niedersachsen
verfahrensfrei bis 1 m²
Nordrhein-Westfalen
verfahrensfrei bis 1 m²
Rheinland-Pfalz
verfahrensfrei bis 1 m²
Saarland
verfahrensfrei bis 1 m² (jeweils bis 10 m Anlagenhöhe)
Sachsen
verfahrensfrei bis 1 m²
Sachsen-Anhalt
verfahrensfrei bis 1 m²
Schleswig-Holstein
verfahrensfrei bis 1 m²
Thüringen
verfahrensfrei bis 1 m² (außer im Außenbereich)
Hinweis: Diese Angaben betreffen nur die Bauordnung. Werbe- und Gestaltungssatzungen, Denkmalschutz und Sondernutzung gelten zusätzlich. Keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Bauantrag Werbeanlage
In der Regel Bauantragsformular, amtlicher Lageplan, Bauzeichnungen mit allen Maßen, Baubeschreibung mit Material und Leuchtdichte, Fotodokumentation der Fassade sowie bei Pylonen, Dachanlagen und großen Auslegern ein Standsicherheitsnachweis. Dazu kommen Vollmacht und – falls Sie nicht Eigentümer sind – die Zustimmung des Grundstückseigentümers.
Die Behördengebühr liegt meist bei 100–800 € und bemisst sich nach den Herstellungskosten der Anlage. Dazu kommen Bauvorlagen und Entwurfsverfasser mit rund 400–1.200 € sowie bei statisch relevanten Anlagen ein Standsicherheitsnachweis ab etwa 500 €. Gesamtkosten für eine einfache Fassadenanlage liegen damit häufig bei 500–2.000 €. Stand 09/2026, unverbindliche Orientierung.
Von der Vorprüfung bis zum Bescheid sind realistisch acht bis sechzehn Wochen einzuplanen. Die reine Bearbeitung bei der Behörde dauert meist vier bis zwölf Wochen. Denkmalschutz, Beteiligung des Straßenverkehrsamts oder Nachforderungen verlängern das deutlich. Vollständige Unterlagen sind der wirksamste Hebel.
Bauvorlagen müssen von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser unterschrieben werden – in der Regel Architekt oder Bauingenieur mit Eintragung in der Landesliste. Der Bauherr selbst kann nicht bauvorlageberechtigt sein, sofern er nicht selbst diese Qualifikation hat. Wir arbeiten mit Entwurfsverfassern zusammen und übernehmen die Einreichung.
Die Bauvoranfrage klärt eine einzelne Rechtsfrage verbindlich, bevor der vollständige Antrag gestellt wird – etwa ob eine Dachwerbeanlage in dieser Größe grundsätzlich zulässig ist. Sie kostet einen Bruchteil des Vollantrags und bindet die Behörde für meist drei Jahre. Sinnvoll bei Denkmalschutz, Altstadtlage oder ungewöhnlichen Dimensionen.
Die Bauaufsicht kann eine Nutzungsuntersagung und den Rückbau anordnen, dazu kommt ein Bußgeld. Praktisch teurer als das Bußgeld ist meist die doppelte Montage: Demontage der Anlage und Neumontage nach erteilter Genehmigung, jeweils inklusive Hubsteiger.
Die Baugenehmigung selbst ist in der Regel unbefristet, verfällt aber, wenn nicht innerhalb der Geltungsdauer – je nach Land drei bis vier Jahre – mit der Ausführung begonnen wird. Eine Sondernutzungserlaubnis für den öffentlichen Raum ist dagegen befristet und muss wiederkehrend verlängert und bezahlt werden.
Ja. Wir prüfen die Genehmigungslage, erstellen sämtliche Bauvorlagen inklusive Statik, stimmen bei Bedarf vorab mit dem Bauamt ab und reichen über einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser ein. Behördengebühren werden direkt von der Kommune erhoben und durchgereicht.
Bereit, Ihre Marke
zum Leuchten zu bringen?
Wir erstellen die Bauvorlagen, rechnen die Statik und reichen über einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser ein – Sie bekommen den Bescheid, nicht den Papierkram.